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Alt-Datei-Umbenennung soll Betrieb lahmgelegt haben

Weil sie eine alte Datei mit Einkaufsdaten, Zahlungskapizitäten und Wareneinsatzplanung aus der Zeit vor der Insolvenz der Textilfirma Dressmaster umbenannt und ins Archiv "verschoben" haben soll, wurde eine seit 28 Jahren als kaufmännische Angestellte beschäftigte Mitarbeiterin von der Nachfolgefirma Stones Men' Fashion GmbH am 9.9.2016 fristlos entlassen.

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Anstatt die mit einer Kollegin im gleichen Raum tätige Mitarbeiterin zu fragen, wurde, als irgendein Detail aus dieser Datei gesucht wurde, ein externer IT-Experte beauftragt, der die in "Kampf" umbenannte Datei dann auch zutage förderte. Während dieser Zeit, so Firmenanwalt Frommholt aus der Kanzlei des Insolvenzverwalters Kebekus, "war das Unternehmen nicht einsatzfähig". Außerdem nehme die Geschäftsleitung an, dass die Frau sich mit dieser Umbenennung "dafür rächen wollte, dass ihr Bruder im Wege der Insolvenz bei Dressmaster seinen Job verlor. "Und deshalb, so der Anwalt gleich zu Beginn eines Gütetermins vor dem Arbeitsgericht, komme er auch ohne jede Vergleichsbereitschaft."

Ungewöhnlicher Verhandlungs-Auftakt vor Richterin Große-Wilde, stellte sich doch das Ganze aus der Sicht der Klägerin und ihres Rechtsanwalts König "als völlig harmloser Sachverhalt ohne jede böse Absicht" dar. Die Klägerin sei einfach den von Zeit zu Zeit per Mail erbetenen Bitten zum "Aufräumen" der Systeme nachgekommen, um der durch Datenschwemme verursachten Überlastung entgegenzuwirken. Die umbenannte Datei stamme noch von einem Vorgesetzten, der ebenfalls nicht mehr im Unternehmen sei. Und dessen Nachfolger habe klar geäußert, dass er diese Datei mit monatlicher Planung nicht mehr brauche, weil er eine eigene, auf eine Woche bezogene Planung bevorzuge. Und "verschoben" habe sie die Datei sowieso nicht, weil sie gar nicht wisse, wie das geht, ergänzte die Klägerin durch ihren Anwalt.

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Der unterstützte denn auch die gleichwohl von der Richterin unternommenen Vergleichsbemühungen mit mindestens der Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte bis Ende April mit bezahlter Freistellung bis dahin. Und da das "alles überhaupt kein Kündigungsgrund ist," so König weiter, müsse auch wohl noch eine Abfindung unter Berücksichtigung der langen Beschäftigungszeit dazukommen. Firmenanwalt Frommholt lenkte daraufhin ein: "Das ist zwar alles nicht abgestimmt, aber ich würde mich dafür stark machen," kündigte er interne Gespräche mit seinen Mandanten am Firmensitz auf Friedrich der Große an. Das Gericht gab ihm dafür einen Monat Überlegungszeit. "Ich melde mich innerhalb einer Woche," versprach der Firmenanwalt Gericht und Gegenseite. (AZ 3 Ca 2163/16)

| Autor: Helge Kondring