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Alt-Datei-Umbenennung legte angeblich Betrieb lahm II

Die fristlose Entlassung einer seit 28 Jahren zunächst bei der Dressmaster GmbH und nach deren Insolvenz bei der Rechtsnachfolgerin Stones Men's Fashion beschäftigten kaufmännischen Angestellten, die am 6. Oktober das Arbeitsgericht beschäftigte, hat innerhalb einer vom Gericht gesetzten Monatsfrist ein gütliches Vergleichsende gefunden. Die 54-Jährige hatte eine alte Datei aus der Dressmaster-Zeit mit Einkaufsdaten, Zahlungskapazitäten und Wareneinsatzplanung umbenannt und im Archiv abgelegt, wie Rechtsanwalt Peter König als Prozessvertreter der Frau am Donnerstag (6.10.2016) Arbeitsrichterin Nadja Große-Wilde vortrug.

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Doch irgendwann suchte der neue kaufmännische Chef etwas aus dieser alten Datei und beauftragte einen externen IT-Experten, der die verschwundene Datei dann auch fand. Während dieser Zeit, so Firmenanwalt Tobias Frommhold vom Insolvenzverwalter Dr. Frank Kebekus, "war das Unternehmen nicht mehr einsatzfähig." Die Konsequenz: Fristlose Kündigung am 9. September 2016 (halloherne berichtete). Das Motiv der Umbennenung glaubte die Geschäftsführung im persönlichen Bereich gefunden zu haben. Das Ganze sei wohl "ein Racheakt dafür gewesen, dass der Bruder der Frau im Zuge der Insolvenz bei Dressmaster seine Arbeit verlor".

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"Alles überhaupt kein Kündigungsgrund", reagierte Klägeranwalt König kurz. Eine einzige Frage an seine Mandantin hätte das Rätsel sofort gelöst, so König weiter. Und auch die Richterin äußerte angesichts dieses Sachverhalts Bedenken gegen die außerordentliche Kündigung als härteste Maßnahme, die das Arbeitsrecht kennt. Immerhin handelte es sich bei der umbenannten Datei um Unterlagen eines längst ausgeschiedenen Vorgesetzten, der im Gegensatz zu seinem Nachfolger mit Monatsplanungen und - nicht wie sein Nachfolger - mit Wochenplanungen arbeitete. Außerdem habe der neue Vorgesetzte auch geäußert, die alte Datei gar nicht mehr zu brauchen. Das brachte auch Firmenanwalt Frommhold zum Einlenken. Mit dem Vorschlag des Gerichts, die fristlose in eine fristgerechte Kündigung zum 30. April 2017 mit Freistellung und Bezahlung von monatlich gut 3.000 Euro brutto bis dahin fuhr der Anwalt zu seinen Mandanten auf Friedrich der Große, die diesem Vergleich schließlich auch zustimmten. Die Klägerin kann außerdem die sogenannte "Turboprämie" beanspruchen. Findet sie vor Ende April eine neue Arbeit, bekommt sie ihre Gehaltsbestandteile bis Ende April als Abfindung. (AZ 3 Ca 2163/16)

| Autor: Helge Kondring